Ad hoc: MLP AG: Landgericht Frankfurt bestätigt rechtliche Position von MLP - Widerklagen von FERI-Altgesellschaftern abgewiesen

Dienstag, 18.02.2014 18:20 von DGAP - Aufrufe: 572

MLP AG / Schlagwort(e): Rechtssache 18.02.2014 18:14 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Landgericht Frankfurt bestätigt rechtliche Position von MLP - Widerklagen von FERI-Altgesellschaftern abgewiesen Wie mit Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Januar 2012 mitgeteilt, hat die MLP AG Anfang 2012 gegen einige Altgesellschafter der FERI AG eine negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Frankfurt a. M. erhoben. Hintergrund war, dass diese Altgesellschafter im Zuge der Übernahme der restlichen Anteile von der MLP AG an der FERI AG Ansprüche zur Erhöhung des Kaufpreises in Höhe von rund 51,5 Mio. Euro behauptet hatten. Ziel der Klage von MLP war eine gerichtliche Feststellung, dass die behaupteten Ansprüche der Altgesellschafter nicht bestehen. Im Zuge des darauf folgenden Rechtsstreits haben die beklagten Altgesellschafter eine Widerklage eingereicht und damit die Kaufpreisansprüche formal geltend gemacht. Mit ihrem heutigen Urteil (Geschäfts-Nr.: 2-18 O 33/12) hat die 18. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt diese Widerklagen gegen die MLP AG nun kostenpflichtig abgewiesen. Mit der heutigen Entscheidung hat sich die Einschätzung der MLP AG bestätigt, wonach die von den Altgesellschaftern der FERI AG behaupteten Ansprüche jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Das vorgenannte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 18.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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