Ich hab ja nichts dagegen und kann verstehen das in dem Wirrwarr der Abstimmung einige nach Erleuchtung sinnen.
Aber ganz im Ernst: Ich will nicht der Verantwortliche sein der einer Riesengruppe sagt was sie tun soll und die Leute auffordere so oder so zu wählen. Das kann denke ich auch mal ganz schön in die Hose gehen da es auch eine art Manipulation ist.
Wie Affliction schon sagte. Abwarten und nichts tun. Das hab ich auch geschrieben und ich werde für mich persönlich auch nicht abstimmen. Da stinkt mir auch was gewaltig.
Wie kann eine Clearingstelle die Nachweislich dafür zuständig ist CEDE&CO so blöd sein und nicht mal klartext sprechen und Banken anweisen die Unterlagen korrekt weiterzugeben und zu informieren? Schliesslich sind Banken auch INFORMATIONSPFLICHTIG. Und diese Wischi waschi Papiere von einigen Brokern sind nen Witz.
Nene das sieht mir nicht nach etwas ordentlichem aus.
Ich denke mal jeder muss selber wissen was er macht. Ich würde es begrüssen wenn ihr euch anschliesst aber fordern will ich es nicht.
Ganz so knapp würde ich das nicht sehen.
Eines sollte jeder auf jeden Fall machen:
Bei seiner Bank immer und immer wieder schriftlich nachhaken, dass sie ihm die richtigen Unterlagen zuschicken.
Bei meinem letzten Schreiben an die Bank sieht das so aus:
Sehr gehrter Herr .............,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Nachricht der DWPBank ist zwar im Grunde nicht falsch, löst aber das Problem, dass, uns WMI-Wertpapierhaltern bei der Sparkasse, ein untauglicher Wahlschein zugestellt wurde, nicht.
Der Wahlschein muss die Möglichkeit enthalten, die Releases unabhängig von der Zustimmung/Ablehnung zum Plan zu geben.
Schließlich besteht ja extra die Möglichkeit die Releases, falls der Plan denn angenommen wird, binnen Jahresfrist nachzureichen.
Wie in meinem vorangegangenen Email ausgeführt, bei den als Anlage gesandten Wahlscheinen, die bezüglich der Personalangaben leider nur für US-Amerikaner tauglich sind, ist dies auch so möglich.
Gemäß meiner mehrfach beigelegten „Notice of Errata“ ist noch einmal zu sehen, dass ein beschädigter, falsch oder unvollständig aus gefüllter Wahlschein zum automatischen Verlust der möglichen Ansprüche führt.
So wie der Wahlschein mir derzeit vorliegt, führt er zwangsläufig dazu.
Mit größter Wahrscheinlichkeit war es Absicht der Debtors diese Konfusion zu kreieren. Auch Flatex scheint nicht in der Lage zu sein, einen korrekten Wahlschein zur Verfügung zu stellen. Cortal Consors scheint es allerdings doch zu können.
Es hilft nichts, da wird sich die DWPBank noch einmal einarbeiten müssen. Denken Sie an die rechtlichen Konsequenzen die ein mangelhafter Wahlschein auslösen kann.
Sollte die DWPBank nicht umgehend die Sparkasse/uns Aktionäre mit den richtigen Vorlagen versorgen können, und der Meinung sein, dass die, ihnen seitens der Debtors vorgelegten Unterlagen zum Erstellen eines tauglichen Wahlscheines unangemessen, oder gar unbrauchbar seien, so lege ich der DWPBank nahe, sich bitte umgehend an das Gericht in Delaware zu wenden und dies zu reklamieren, ggf. per Gerichtseingabe um Klärung und Aufschub zu bitten.
Wir Wertpapierhalter haben einen Anspruch rechtzeitig einen tauglichen Wahlschein zu erhalten.
Freundliche Grüße