Die vorherige Bewertung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von Gerichten bestätigt worden. Auch die neue Bewertung werde sicher von unabhängigen Gerichten überprüft werden.
Faeser: Kein Automatismus für Verbotsverfahren
Der Verfassungsschutz hat seine neue Bewertung vor allem mit einem in der Partei vorherrschenden Volksbegriff begründet, der nicht die Staatsangehörigkeit in den Mittelpunkt stelle, sondern die Abstammung.
Auf die Frage der Deutschen Presse-Agentur nach einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD antwortete Faeser in Wiesbaden, diese "sollten wir immer von der notwendigen politischen Auseinandersetzung trennen". Aus guten Gründen gebe es hier sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden. Ein Verbotsverfahren "sollte man nicht ausschließen, aber weiterhin sehr vorsichtig damit umgehen. Es gibt jedenfalls keinerlei Automatismus"./abc/DP/mis
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