Im Upload verdreifacht sich das Mindestlevel auf 5 Megabit pro Sekunde. Wer weniger hat, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden und einen besseren Anschluss erzwingen. Allerdings ist es ein langer Weg bis zu einer entsprechenden Behördenverfügung. Der Rechtsanspruch gilt schon seit 2021, er wurde bislang wenig in Anspruch genommen. Aus Sicht von Verbraucherschützern ist die Verschärfung der Vorgaben überfällig.
In Städten bekommen die allermeisten Haushalte ohnehin schon deutlich größere Bandbreiten, auf dem Land oder am Stadtrand kann das gesetzliche Minimum die Lage hingegen helfen: Laut Bundesnetzagentur könnten 2,2 Millionen Adressen in Deutschland als unterversorgt gelten, wenn die Regeln voraussichtlich Ende dieses Jahres in Kraft treten. Ein Teil davon könnte aber über Mobilfunk und Satelliten angemessen versorgt werden./wdw/DP/he
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