Die wehende Flagge der EU.
Quelle: - ©unsplash.com:
Google
dpa-AFX  |  aufrufe Aufrufe: 371

ROUNDUP/EU-Parlament: Bessere Arbeitsbedingungen für Lieferdienste und Co

STRASSBURG (dpa-AFX) - Das EU-Parlament hat für bessere Rechte von Millionen Arbeitnehmern auf Online-Plattformen gestimmt. Die Abgeordneten sprachen sich am Mittwoch in Straßburg für neue Vorgaben aus, die unter anderem Scheinselbstständigkeit verhindern sollen. Künftig wird anders als bislang eine Anstellung vermutet: Die Unternehmen müssen beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
ARIVA Newsletter
Deliveroo Holdings plc 2,01 € Deliveroo Holdings plc Chart -1,23%
Delivery Hero SE 25,96 € Delivery Hero SE Chart +3,59%
DoorDash Inc 204,29 $ DoorDash Inc Chart +4,10%
Just Eat Takeaway.com NV 19,315 € Just Eat Takeaway.com NV Chart +0,47%
Uber Technologies Inc 84,65 $ Uber Technologies Inc Chart +4,65%

Nach Angaben der EU-Kommission arbeiten knapp 30 Millionen Menschen in der Union als sogenannte Plattformarbeiter. Gemeint sind damit Menschen, die ihre Dienste über eine Online-Plattform anbieten - etwa als Essenslieferant oder Fahrerin. Nach Schätzungen der Behörde sind davon circa 5,5 Millionen Menschen scheinselbstständig.

Das Gesetz soll den Angaben zufolge auch die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz regeln: Eine Person, die auf einer Plattform arbeitet, darf demnach nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen werden, die ein Algorithmus oder ein automatisiertes Entscheidungssystem getroffen hat. Außerdem wird den Plattformen die Verarbeitung bestimmter Arten von personenbezogenen Daten untersagt.

"Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Rekordumsätze auf dem Rücken der Plattform-Arbeiter:innen erwirtschaftet, die häufig als Scheinselbstständige ohne soziale Absicherung für sie arbeiten. Die neuen Regeln werden Millionen Beschäftigten bessere Arbeitsbedingungen, Löhne und soziale Absicherung ermöglichen", sagte die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD, Gaby Bischoff.

Der Markt der Lieferdienste ist inzwischen hart umkämpft. Nach der Corona-Pandemie ging die Nachfrage der überwiegend jungen Kundschaft zurück. Nach einem Bericht des Portals "Business Insider" könnte der türkische Lebensmittel-Bringdienst Getir bald aufgelöst werden - und damit auch vom deutschen Markt verschwinden.

Der Essenslieferant Lieferando teilte nach der Abstimmung mit: "Lieferando stellt seine Kuriere bereits regulär an, mit allen Sicherheiten und Rechten einer unbefristeten Direktanstellung. Die Richtlinie wird es den Ländern erleichtern, den Anstellungsstatus von Plattformbeschäftigten durchzusetzen und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen in unserem Sektor zu schaffen."

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als Formsache./rew/DP/ngu

Werbung

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Community-Beiträge zu Just Eat Takeaway.com NV

aus Forum-Thread: Takeaway.com
Avatar des Verfassers
23.04.2025 - 10:27 Uhr
Highländer49
Just Eat Takeaway
Just Eat Takeaway.com Q1 2025 Trading Updatehttps://newsroom.justeattakeaway.com/en-WW/249197-just-eat-takeaway-com-q1-2025-trading-updateSeid Ihr mit dem Ergebnis zufrieden?
Avatar des Verfassers
24.02.2025 - 11:24 Uhr
Highländer49
Just Eat Takeaway
Eine Offerte der Tech-Beteiligungsgesellschaft Prosus für Just Eat Takeaway rüttelt am Montag die Anleger in der Essenslieferbranche auf. Geboten werden 20,30 Euro für den Lieferando-Mutterkonzern, dessen Aktien am Freitag an der Börse in Amsterdam bei 12,43 Euro aus dem Handel gegangen waren. Mit einem Sprung um mehr als die ...
Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend