Batterien (Symbolbild).
Quelle: - pexels.com:
Google
dpa-AFX  |  aufrufe Aufrufe: 372

Verfassungsbeschwerde gegen Varta-Sanierung ist unzulässig

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von mehreren Aktionären gegen den umstrittenen Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Die Klage richtete sich gegen die Entscheidung des Amtsgerichts und die Ablehnung der Beschwerde des Landgerichts, wonach die Sanierung des finanziell angeschlagenen Unternehmens unter Ausschluss der Kleinaktionäre angegangen werden kann.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
ARIVA Newsletter
Varta AG -   Varta AG Chart 0,00%

Der Rettungsplan sieht im Zuge der Restrukturierung eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor. Dies bedeutet für die freien Aktionäre den vollständigen Verlust ihres Geldes.

Die Kleinaktionäre rügten einen Eingriff in ihr Eigentum. Die Verfassungsbeschwerde behandele illegitime Ziele, die fehlende Erforderlichkeit und fehlende Angemessenheit des Restrukturierungsplans. Sie setze sich nicht mit den Ausführungen des Landgerichts auseinander.

Die Varta-Sanierung läuft im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG. Die Verfassungsbeschwerde habe sich nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften gerichtet, urteilte das oberste Gericht weiter. In Karlsruhe ist noch eine weitere Verfassungsbeschwerde in der Sache anhängig. Über deren Annahme sei bisher nicht entschieden worden./ols/DP/stw


Werbung

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Community-Beiträge zu Varta AG

aus Forum-Thread: Varta (WKN: A0TGJ5) wieder "geladen"
Avatar des Verfassers
28.03.2025 - 15:38 Uhr
cvr info
Bei allen Derivaten die ich kenne
wird Bezug auf den Börsenwert genommen, auch wenn nicht immer eine bestimmte Börse benannt ist. Wenn die Aktien nicht mehr handelbar sind, dann gilt der letzte festgestellte Börsenwert. Das ist eigentlich logisch.Unlogisch ist dagegen, daß die Aktie bis zuletzt einen solch utopischen Wert behalten hat statt auf einstellige Cent-Kurse ...
Avatar des Verfassers
24.03.2025 - 20:03 Uhr
Bogumil
@2much
In diesem Fall hier sind die Aktien nicht nur wertlos, sondern es gibt sie nicht mehr.Kommt sicher darauf an, was die Regeln des cfd vorsehen für diesen Fall. Einheitlich für call und put sollte es schon sein.Würde mich aber auch nicht wundern, wenn man das jeweils Bessere - aus Anbietersicht - nimmt.Nachhaken würde ich da schon.
Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend