dpa-AFX  |  aufrufe Aufrufe: 100

Jefferies belässt Atoss Software auf 'Hold' - Ziel 108 Euro

NEW YORK (dpa-AFX Analyser) - Das Analysehaus Jefferies hat die Einstufung für Atoss Software (ATOSS Software Aktie) nach Quartalszahlen auf "Hold" mit einem Kursziel von 108 Euro belassen. Der Umsatz sei gut wie erwartet ausgefallen, schrieb Analyst Henrik Paganetty in einer am Freitag vorliegenden ersten Reaktion. Das operative Ergebnis (Ebit) habe die Konsensschätzung moderat übertroffen. Mit Blick auf die Nachfrage seien die Werte des Vorjahreszeitraums aber auch nicht sonderlich anspruchsvoll gewesen./edh/mis Veröffentlichung der Original-Studie: 25.04.2025 / 01:48 / ET Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 25.04.2025 / 01:48 / ET Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
ARIVA Newsletter
Atoss Software SE 133,60 € Atoss Software SE Chart +0,45%

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Community-Beiträge zu Atoss Software SE

aus Forum-Thread: Atoss kaufen,dieser Chart läd dazu ein.
Avatar des Verfassers
25.04.2025 - 11:17 Uhr
Highländer49
Atoss Software
Quartalserklärung Q1 2025https://www.atoss.com/en/company/investor-relations/news/quarterly-statement-q1-2025Seid Ihr mit dem Ergebnis zufrieden?
Avatar des Verfassers
12.03.2025 - 10:41 Uhr
pQ1a
Erfolgsgeschichte Atoss
https://ch.marketscreener.com/kurs/aktie/ATOSS-SOFTWARE-SE-435665/news/Atoss-Makellose-Erfolgsgeschichte-49310087/
Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend